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Gebühren

Abfallsack
Abfallsäcke können am Stadtamt, Zimmer Nr 1 (Bürgerservice), abgeholt werden, wenn einmal mit der Abfalltonne das Auslangen nicht gefunden werden kann. Die Abfallgebühr pro Abfallsack beträgt ab 1.1.2013 € 7,51 inkl. Ust.

Biotonnengebühr
Die Biotonnengebühr für eine 120 l Biotonne beträgt ab 1.1.2013 € 3,84 inkl. Ust. pro Entleerung.
Die Biotonnengebühr für eine 240 l Tonne beträgt ab 1.1.2013 € 4,82 inkl. Ust. pro Entleerung.

Hausabfallgebühren
Die Restabfallgebühr für eine 90 l-Restabfalltonne beträgt ab 1.1.2013 € 11,35 inkl. 10 % Ust. pro Entleerung.
Die Hausabfallgebühr für einen 800 l-Container beträgt ab 1.1.2013 € 100,66 inkl. 10 % Ust. pro Entleerung.
Die Hausabfallgebühr für einen 1100 l Container beträgt ab 1.1.2013 € 138,51 inkl. 10% Ust. pro Entleerung

Kanalgebühren
Die Kanalanschlussgebühr wird pro Quadratmeter der Bemessungsgrundlage (siehe: Kanalgebührenordnung) mit einem Gebührensatz in Höhe von € 22,40 inkl. 10 % Ust. berechnet.  Die Mindestanschlussgebühr beträgt jedoch pro Haus/Liegenschaft ab 1.1.2013 € 3.359,40 inkl. 10 % Ust.
 
Die Kanalbenützungsgebühr wird pro Kubikmeter verbrauchten Wassers berechnet und beträgt ab 1.1.2013 € 4,20 inkl. 10 % Ust. pro Kubikmeter verbrauchten Wassers.

Seniorenheimtarife
Der Gemeinderat der Stadt Schwanenstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende neue Heimgebühren, welche ab dem 01.01.2013 Gültigkeit haben, beschlossen:
 
                                                                                       2013 inkl. Ust.
1) ohne Pflegegeldeinstufung:
   1.1   Standardgebühr für Einbettzimmer                             €      75,35
   1.2   Standardgebühr für Zweibettzimmer je Person             €      72,25
   1.3   Standardgebühr für Zweibettzimmer alleine
            (für jene, die bereits ein solches bewohnen)               €      94,58
   1.4   Standardgebühr für Zweibettzimmer allein
            (bei Neubezug)                                                        €    112,59
   1.5   Standardgebühr für Zweibettzimmer
            vorübergehend alleine                                              €      81,20
   1.6   Kurzzeitpflege                                                           €      76,18
 
2) Abschlag bei Abwesenheit                                                 €       4,82
 
3) Pflegegeld entsprechend der Einstufung durch die
   Sozialversicherung                                                               in voller Höhe

Wasseranschlussgebühren
Die Wasseranschlussgebühr wird pro Quadratmeter der Berechnungsgrundlage (siehe: Wassergebührenordnung) mit einem Gebührensatz in Höhe von € 13,43 inkl. 10 % USt. berechnet. Die Mindestanschlussgebühr pro Haus/Liegenschaft beträgt jedoch ab 1.1.2013 € 2.014,10 inkl. 10 % Ust.

Wasserbenützungsgebühren
Die Wasserbenützungsgebühr wird pro Kubikmeter verbrauchten Wassers berechnet. Diese Gebühr beträgt ab 1.1.2013 1,90 inkl. 10 % Ust. pro verbrauchten Kubikmeter Wassers.

Wochenmarkt-Standgebühr
Gebühr inkl. MWSt 1,50 € je Laufmeter.  Für Stromanschluss zusätzlich € 2,50 inkl. Ust. pro Marktstand.

Downloads:      Abfallgebührenordnung      Kanalgebührenordnung     Wassergebührenordnung 
 
Hinweis zu den Gebührenordnungen:
Die Höhe der einzelnen Tarife wird vom Gemeinderat jährlich neu festgesetzt, wobei aber die jeweiligen Gebührenordnungen nicht neu beschlossen werden. Die jeweils geltenden Tarife der einzelnen Gebührenordnungen finden Sie oben auf dieser Seite.