| Abfallsack |
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Abfallsäcke können am Stadtamt, Zimmer Nr 1 (Bürgerservice), abgeholt werden, wenn einmal mit der Abfalltonne das Auslangen nicht gefunden werden kann. Die Abfallgebühr pro Abfallsack beträgt ab 1.1.2013 € 7,51 inkl. Ust.
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| Biotonnengebühr |
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Die Biotonnengebühr für eine 120 l Biotonne beträgt ab 1.1.2013 € 3,84 inkl. Ust. pro Entleerung.
Die Biotonnengebühr für eine 240 l Tonne beträgt ab 1.1.2013 € 4,82 inkl. Ust. pro Entleerung.
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| Hausabfallgebühren |
| Die Restabfallgebühr für eine 90 l-Restabfalltonne beträgt ab 1.1.2013 € 11,35 inkl. 10 % Ust. pro Entleerung. Die Hausabfallgebühr für einen 800 l-Container beträgt ab 1.1.2013 € 100,66 inkl. 10 % Ust. pro Entleerung. Die Hausabfallgebühr für einen 1100 l Container beträgt ab 1.1.2013 € 138,51 inkl. 10% Ust. pro Entleerung |
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| Kanalgebühren |
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Die Kanalanschlussgebühr wird pro Quadratmeter der Bemessungsgrundlage (siehe: Kanalgebührenordnung) mit einem Gebührensatz in Höhe von € 22,40 inkl. 10 % Ust. berechnet. Die Mindestanschlussgebühr beträgt jedoch pro Haus/Liegenschaft ab 1.1.2013 € 3.359,40 inkl. 10 % Ust.
Die Kanalbenützungsgebühr wird pro Kubikmeter verbrauchten Wassers berechnet und beträgt ab 1.1.2013 € 4,20 inkl. 10 % Ust. pro Kubikmeter verbrauchten Wassers.
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| Seniorenheimtarife |
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Der Gemeinderat der Stadt Schwanenstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende neue Heimgebühren, welche ab dem 01.01.2013 Gültigkeit haben, beschlossen:
2013 inkl. Ust.
1) ohne Pflegegeldeinstufung: 1.1 Standardgebühr für Einbettzimmer € 75,35
1.2 Standardgebühr für Zweibettzimmer je Person € 72,25 1.3 Standardgebühr für Zweibettzimmer alleine
(für jene, die bereits ein solches bewohnen) € 94,58
1.4 Standardgebühr für Zweibettzimmer allein
(bei Neubezug) € 112,59
1.5 Standardgebühr für Zweibettzimmer
vorübergehend alleine € 81,20
1.6 Kurzzeitpflege € 76,18
2) Abschlag bei Abwesenheit € 4,82
3) Pflegegeld entsprechend der Einstufung durch die
Sozialversicherung in voller Höhe
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| Wasseranschlussgebühren |
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Die Wasseranschlussgebühr wird pro Quadratmeter der Berechnungsgrundlage (siehe: Wassergebührenordnung) mit einem Gebührensatz in Höhe von € 13,43 inkl. 10 % USt. berechnet. Die Mindestanschlussgebühr pro Haus/Liegenschaft beträgt jedoch ab 1.1.2013 € 2.014,10 inkl. 10 % Ust.
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| Wasserbenützungsgebühren |
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Die Wasserbenützungsgebühr wird pro Kubikmeter verbrauchten Wassers berechnet. Diese Gebühr beträgt ab 1.1.2013 € 1,90 inkl. 10 % Ust. pro verbrauchten Kubikmeter Wassers.
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| Wochenmarkt-Standgebühr |
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Gebühr inkl. MWSt 1,50 € je Laufmeter. Für Stromanschluss zusätzlich € 2,50 inkl. Ust. pro Marktstand.
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