Heizkostenzuschuss 2018-2019

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Heizkostenzuschuss - Aktion 2018/2019

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2018 für die Heizperiode 2018/2019 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt EUR 152,00 bei Unterschreiten der festgesetzten Einkommensgrenze. 

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:

  • Alleinstehende: EUR 909,42
  • Ehepaar/ Lebensgemeinschaft: EUR 1363,52
  • je Kind: EUR 169,39

Bei Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für jedes “Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von EUR 909,42 anzuwenden, bei gemeinsamem Haushalt von erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Geschwistern jeweils dieser Richtsatz. 

Die Antragsfrist läuft vom 07. Jänner 2019 bis 12. April 2019. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2018, wobei für die Festlegung der Einkommens-grenzen die Ausgleichszulagenrichtsätze des Jahres 2018 heranzuziehen sind.

 

Antragsformular (952 KB) - .PDF

02.01.2019