Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen

12.12.2019

Alkoholverbot an öffentlichen und öffentlich zugänglichen Plätzen.

Häufig ist Alkoholkonsum die Ursache für Gefährdungen von Personen, mutwillige Sachbeschädigungen sowie Belästigungen von Gemeindebürgern an öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen.

Zur Abwehr und Beseitigung dieser das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missstände ist auf vielen öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwanenstadt ist der Konsum von alkoholischen Getränken verboten.