Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren variieren je nach Eheschließungsfall
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
  • Ausländische Mitbürger/innen benötigen zusätzlich den
    • Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Bestätigung ihrer Ehefähigkeit. Diese Bestätigung wird grundsätzlich von der Behörde im Heimatstaat oder von der Vertretungsbehörde (Konsulat) ausgestellt. Solche Bestätigungen sind: Ehefähigkeitszeugnisse (beispielsweise Deutschland, Italien, Schweiz, Türkei, Tschechische Republik und andere), Familienstandsbestätigungen (Länder der ehemaligen Volksrepublik Jugoslawien und andere) oder eidesstattliche Erklärungen (Slowakei, USA und andere)
  • Für Dokumente, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, benötigen Sie eine von einem (möglichst in Österreich ansässigen) allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung. ACHTUNG: Im Ausland angefertigte Übersetzungen können nur dann anerkannt werden, wenn kein Zweifel über die Richtigkeit besteht!
  • Für Dokumente, die aus Staaten stammen mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat aber dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) beigetreten sind, benötigen Sie die Apostille, für Dokumente aus allen anderen Staaten die diplomatische Beglaubigung

Zuständig