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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunden von Vorehen
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gebühren variieren je nach Eheschließungsfall
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Ausländische Mitbürger/innen benötigen zusätzlich den
Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit
Bestätigung ihrer Ehefähigkeit. Diese Bestätigung wird grundsätzlich von der Behörde im Heimatstaat oder von der Vertretungsbehörde (Konsulat) ausgestellt. Solche Bestätigungen sind: Ehefähigkeitszeugnisse (beispielsweise Deutschland, Italien, Schweiz, Türkei, Tschechische Republik und andere), Familienstandsbestätigungen (Länder der ehemaligen Volksrepublik Jugoslawien und andere) oder eidesstattliche Erklärungen (Slowakei, USA und andere)
Für Dokumente, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, benötigen Sie eine von einem (möglichst in Österreich ansässigen) allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung.
ACHTUNG: Im Ausland angefertigte Übersetzungen können nur dann anerkannt werden, wenn kein Zweifel über die Richtigkeit besteht!
Für Dokumente, die aus Staaten stammen mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat aber dem Haager Beglaubigungsübereinkommen (Apostille-Übereinkommen) beigetreten sind, benötigen Sie die Apostille, für Dokumente aus allen anderen Staaten die diplomatische Beglaubigung
Zuständig
Ennsberger Claudia