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Die feuerpolizeiliche Überprüfung ist eine spezielle Serviceleistung der Stadt an ihre Bürgerinnen und Bürger. Dabei wird von einem Sachverständigen der Brandverhütungsstelle OÖ das gesamte Gebäude begutachtet, um potentielle Gefahrenquellen auszuschließen.Von der feuerpolizeilichen Überprüfung wird der Eigentümer - ausgenommen bei Gefahr in Verzug - mindestens 14 Tage zuvor verständigt.Folgende Termine sind für das Jahr 2026:Dienstag, 24.3.2026Dienstag, 21.4.2026Dienstag, 12.5.2026Dienstag, 22.9.2026Montag, 5.10.2026Mit der Novellierung des OÖ. Feuerpolizeigesetzes 2024 wurde die feuerpolizeiliche Überprüfung modernisiert. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Überprüfungsfristen für Gebäudemit geringen Risiko, wie Wohngebäude (meist Einfamilienhäuser) der Gebäudeklassen 1 und 2 nach der OIB-Richtlinie. Diese Gebäude werden zukünftig nicht mehr im Rahmen der feuerpolizeilichen Inspektionenüberprüft.Für Wohngebäude ab der Gebäudeklasse 3 ist weiterhin eine Kontrolle vorgesehen, wobei die Allgemeinbereiche (wie Treppenhäuser und Kellerräume) alle 10 Jahre und die Wohnbereichealle 20 Jahre überprüft werden.Bei Gebäuden mit normalen Risiko, wie kleinere Gewerbebetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe, bleibt die zehnjährige Überprüfungsfrist bestehen. Weiterhin müssen Häuser mit hohem Risiko, wie etwa Hochhäuser oder Versammlungsstätten, alle drei Jahre oder, wenn die entsprechende Gewerbehörde Kontrollen durchführt, alle fünf Jahre (zB Industriebauten) überprüftwerden.Darüber hinaus behält die Behörde das Recht (wie auch zuvor), bei erhöhter Brandgefahr, wie beispielsweise in "Messi-Häusern", jederzeit eine feuerpolizeiliche Überprüfung durchzuführen.