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Liebe Bürger:innen von Schwanenstadt!
Auf der Vorschreibung der Hausabgaben für das dritte Quartal 2024 finden Sie den Punkt „Gebührenbremse 2024“. Dabei handelt es sich um einen einmaligen, vom Bund finanzierten Zuschuss zur finanziellen Entlastung der Bürger:innen, den wir an Sie weitergeben möchten. Dieser Betrag wurde an alle Gemeinden ausbezahlt, die darüber entscheiden, welche Abgabenforderungen damit für die Gebührenpflichtigen reduziert werden können (Wasserbezugsgebühr, Kanalbenützungsgebühr oder Abfallgebühren).
In Schwanenstadt wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.06.2024 beschlossen, die Verteilung des Zweckzuschusses an die Gebührenpflichtigen für den Betrieb der Abwasserbeseitigung in Form einer Gutschrift auf der Hausabgaben-Vorschreibung des dritten Quartals 2024 allen Eigentümer:innen von Liegenschaften zu gewähren. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt automatisch; für Sie besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Dies gilt, wie oben erwähnt, für Eigentümer. Mieter erhalten diese Gutschrift durch ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung.
Die Höhe des Ihnen zustehenden Zuschusses ergibt sich aufgrund der Anzahl der Hauptwohnsitze per 01.06.2024 und beträgt pro Hauptwohnsitz oder je Liegenschaft mit eigenständigem Firmensitz, auf der kein zusätzlicher Hauptwohnsitz gemeldet ist, € 15,81.
Die Stadtgemeinde Schwanenstadt freut sich, Sie mit diesem Betrag unterstützen zu können.
Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Riffert Catarina, catarina.riffert@schwanenstadt.ooe.gv.at oder unter der Durchwahl 331.
29.07.2024