Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Schwanenstadt

Ein Traktor auf einem Feld


Lärmschutzverordnung

An Werktagen / Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und

an Samstagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr


ist die Verwendung oder der Betrieb von 

  • störendem Lärm erregenden Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren, sowie Kreissägen, Motorsägen, Kompressoren, Heckenscheren und ähnlichen Geräten, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden, 
  • tragbaren elektroakustischen Geräten aller Art auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen, und 
  • Modellflugkörpern, soweit nicht ohnehin eine luftfahrtrechtliche Bewilligung erforderlich ist, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, 

 erlaubt.

 

An Sonn- und Feiertagen, sowie in den Nachtstunden ist es verboten!


Vielen Dank für ihr Verständnis!

Die aktuelle Lärmschutzverordnung finden sie hier: Lärmschutzverordnung 2026




22.06.2026