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Lärmschutzverordnung
An Werktagen / Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
an Samstagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr
ist die Verwendung oder der Betrieb von
erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen, sowie in den Nachtstunden ist es verboten!
Vielen Dank für ihr Verständnis!
Die aktuelle Lärmschutzverordnung finden sie hier: Lärmschutzverordnung 2026
22.06.2026