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Hiermit möchten wir über die kürzlich beschlossene Lärmschutzverordnung informieren, die ab dem 08.06.2024 in Kraft tritt.
Diese Verordnung dient dem Schutz der Ruhe und Erholung in unserer Gemeinde.
Zu folgenden Zeiten sind bestimmte lärmverursachende Tätigkeiten – insbesondere das Rasenmähen, das laute Abspielen tragbarer elektroakustischer Geräte und das Betreiben von Modellfahrzeugen erlaubt:
Werktags (Montag bis Freitag): 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstags: 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind diese Lärm-erregenden Tätigkeiten untersagt, um die Ruhe und Erholung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Ausgenommen von diesen Regelungen ist die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um ein harmonisches und ruhiges Zusammenleben in unserer Stadt zu ermöglichen.
Unter diesem Link finden Sie die vollständige Lärmschutzverordnung des Gemeinderates: Lärmschutzverordnung vom 16.05.2024
10.06.2024