Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Schwanenstadt

Ein Traktor auf einem Feld


Wir weisen darauf hin, dass die Anwendung/der Betrieb von:

  • störendem Lärm erregenden Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren, sowie Kreissägen, Motorsägen, Kompressoren, Heckenscheren und ähnlichen Geräten, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden, 
  • tragbaren elektroakustischen Geräten aller Art auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen, und
  • Modellflugkörpern - soweit nicht ohnehin eine luftfahrtrechtliche Bewilligung erforderlich ist, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen mit Elektro -oder Verbrennungsmotoren, 

in der Zeit von 

MO - FR  07:00 - 20:00 Uhr

SA           08:00 - 18:30 Uhr 

erlaubt ist.


An Sonn- und Feiertagen, sowie in den Nachtstunden ist es verboten!


Vielen Dank für ihr Verständnis!

Die aktuelle Lärmschutzverordnung finden sie hier: Lärmschutzverordnung 2025




14.04.2025