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Die meisten Genossenschaftswohnungen in Schwanenstadt werden durch die Stadtgemeinde Schwanenstadt vergeben. Füllen Sie das Onlineformular vollständig aus, damit wir Ihre Vormerkung bearbeiten können. Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des Bürgermeisters am Stadtamt Schwanenstadt gerne zur Verfügung.
Anmeldung:
Als wohnungssuchend können sich Personen melden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für BürgerInnen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EWR) angehören, muss die Anspruchsberechtigung für die Gewährung einer Wohnbeihilfe nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes OÖ gegeben sein.
Um sich bei der Stadtgemeinde Schwanenstadt wohnungssuchend anzumelden, geben Sie in der Stadtgemeinde Schwanenstadt folgende Unterlagen ab:
Vergabekriterien
Vergabe:
Wartezeit:
Sie werden von der Liste gestrichen/zurück gereiht, wenn…
Anmeldung u. Informationen über die Wohnungsvergabe: Kastner Ursula, Stadtamt Schwanenstadt, 07673/2255 221
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Falls Sie derzeit nicht in Schwanenstadt wohnhaft sind, hatten Sie früher einen Wohnsitz in Schwanenstadt?
Vierstellige SV-Nummer samt Geburtsdatum
Datum, seit wann sie in Österreich gemeldet sind.
Telefonnummer, vorzugsweise Mobiltelefonnummer.
Die maximale monatliche Miete samt Betriebskosten, die Sie bereit sind zu entrichten.
Wie viele Personen ziehen in die Wohnung?
In welchem Stadtteil von Schwanenstadt möchten sie gerne wohnen? Welche Genossenschaft bevorzugen Sie?
Datum, ab wann eine neue Wohnung notwendig ist.
Für stat. Zwecke: Angabe der derzeitigen Wohnsituation.
Für stat. Zwecke: Wer ist Eigentümer des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet, in der Sie gerade leben?
Für stat. Zwecke: Geben Sie den Namen des Hauseigentümers bekannt, in dem sich Ihre derzeitige Wohnung befindet.
Wieviele Personen, die in die Wohnung ziehen werden, beziehen ein eigenes Einkommen? Für alle Personen ist ein Einkommensnachweis zu übermitteln.
Ein Einkommensnachweis in Höhe von circa der dreifachen Miete ist zu erbringen. Andernfalls könnte die Wohnungsgenossenschaft Ihre Bewerbung ablehnen.
Warum benötigen Sie eine neue Wohnung? Die Dringlichkeitsgründe werden bei der Vergabe durch die Stadtgemeinde berücksichtigt.